Reifen Einlagerung

AutoPunkt Poljo GmbH

AGBS Reifeneinlagerung AutoPunkt Poljo GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verwahrung von Reifen/Räder (AGB Reifen/Räder Einlagerung)

 

1. Der Verwahrungsvertrag wird für die Dauer von 6 Monaten, ab Datum der Einlagerung  geschlossen.

 

2. Die Vergütung (Verwahrungsentgelt) beträgt pro Saison (Winter/Sommer) 49 EUR brutto (für 4 Reifen/Räder) und ist mit der Abholung bzw. Montage der zu verwahrenden Artikel fällig.

 

3. Der Kunde hat das Recht, die verwahrten Artikel auch zu jedem früheren Zeitpunkt wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Artikel endet der Verwahrungsvertrag.

 

4. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf der vereinbarten Einlagerungszeit nicht abgeholt, verlängert sich der Verwahrungsvertrag automatisch um weitere 6 Monate, mit entsprechendem Vergütungsanspruch.

 

5. Nach Ablauf der vereinbarten Einlagerungszeit sind die verwahrten Artikel binnen 4 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Abholungsaufforderung mit Fristsetzung und Hinweis auf die Rechtsfolgen, abzuholen.  Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, erklärt er sich bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung oder Entsorgung durch den Verwahrer einverstanden. Eventuell anfallende Kosten der Verwertung bzw. Entsorgung trägt der Kunde. 

 

6. Der Verwahrer leistet Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Kunden.

 

7. Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der verwahrten Artikel infolge von Feuer/Diebstahl/Vandalismus etc. kommen, weisen wir darauf hin, dass der Kunde zuerst Ansprüche gegenüber seiner Kfz-Versicherung geltend machen muss. Nur, insofern Ansprüche von dieser nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt die Versicherung des Verwahrers ein.

 

8. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verwahrer wird nicht aneinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Leverkusen, 01-04-2016